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SPD Landau an der Isar

Bundesverfassungsgericht weist Klage von neun Bundestagsabgeordneten ab

Bundespolitik

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch, den 4. Juli die Klage von neuen Bundestagsabgeordneten gegen die Veröffentlichung von Nebeneinkünften abgewiesen. Somit müssen ab sofort alle 613 Abgeordnete des Deutschen Bundestages, zumindest in groben Zügen, ihre Nebeneinkünfte offenlegen.

Die Einkünfte von Florian Pronold sind schon seit geraumer Zeit detailliert auf seiner Internetseite nachzulesen. Max Straubinger von der CSU gehörte allerdings zu den neun Klägern, deren Klage nun gescheitert ist.
Ab heute erfährt der Bürger unter www.bundestag.de wieviel Max Straubinger als Generalvertreter der Allianz monatlich erhält. In der angegebenene Stufe 3, sind dies mehr als 7.000 €.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist zu begrüssen, da dadurch offengelegt wird, welche Interessen und Gruppierung bei der politischen Arbeit eines jeden einzelnen Abgeordneten zu berücksichtigen sind.

 
 

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